Rechtliches
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Diese Bedingungen gelten für Pauschalreisen, Kletterwochen, Expeditionen und vergleichbare Angebote der Montanaventura GmbH mit Jonas Lambrigger.
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Montanaventura GmbH, Geschäftsführer Jonas Lambrigger, CHE-477.595.406, Bösch 25, 6331 Hünenberg, und Kundinnen oder Kunden, die an einer organisierten Reise, Kletterwoche, Expedition oder vergleichbaren Leistung teilnehmen.
2. Vertragsabschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder über ein Formular erfolgen. Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin oder der Kunde das Interesse an der verbindlichen Teilnahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung durch Montanaventura GmbH bestätigt wird oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgelehnt wird.
Die Kundin oder der Kunde prüft die Bestätigung nach Erhalt und meldet Abweichungen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
3. Leistungen und Preise
Massgebend sind die Angaben in der jeweiligen Ausschreibung, individuelle Absprachen und die Anmeldebestätigung. Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken.
Programmänderungen bleiben vorbehalten, wenn sie aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, meteorologischen oder behördlichen Gründen notwendig werden.
4. Teilnehmerzahl und Durchführung
Für viele Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl und eine beschränkte maximale Teilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder liegen wichtige Gründe vor, kann Montanaventura GmbH die Reise absagen oder eine Alternative vorschlagen.
5. Zahlung
Zahlungsfristen, Anzahlungen und Restzahlungen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung oder Bestätigung. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, kann die Teilnahme verweigert werden; Annullationskosten bleiben vorbehalten.
6. Annullation durch Kundinnen oder Kunden
Annullationen sind schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Je nach Zeitpunkt der Annullation können Kosten entstehen. Massgebend sind die in der Ausschreibung, Bestätigung oder individuell mitgeteilten Annullationsbedingungen.
Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen, fehlende Reisedokumente oder nicht erfüllte Einreisevoraussetzungen gelten nicht als kostenfreie Annullation.
7. Annullation oder Änderung durch Montanaventura GmbH
Montanaventura GmbH kann ein Angebot aus wichtigen Gründen ändern, abbrechen oder annullieren. Dazu gehören insbesondere Krankheit oder Unfall der Reiseleitung, Naturereignisse, schlechte Wetter- oder Sicherheitsbedingungen, behördliche Massnahmen, Unruhen, Streiks, Epidemien oder andere nicht beeinflussbare Umstände.
8. Mitwirkung und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an Reisen und Bergangeboten setzt Gesundheit, angemessene Kondition, passende Ausrüstung und die Bereitschaft voraus, Anweisungen der Leitung zu befolgen. Kundinnen und Kunden informieren Jonas Lambrigger vor der Buchung über relevante körperliche oder psychische Einschränkungen, Krankheiten, Höhenprobleme oder besondere Bedürfnisse.
Für Reisepass, Visa, Impfungen, Einreisevorschriften, persönliche Ausrüstung und rechtzeitiges Erscheinen sind Kundinnen und Kunden selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Versicherung
Versicherung ist Sache der Kundinnen und Kunden. Empfohlen bzw. je nach Reise erforderlich sind insbesondere Annullationskostenversicherung, Unfall- und Krankenversicherung im Ausland, Such-, Bergungs-, Rückführungs- und Reiseabbruchversicherung sowie Haftpflichtversicherung.
10. Haftung
Montanaventura GmbH organisiert und führt die Angebote sorgfältig durch. Beanstandungen sind unverzüglich während der Reise oder Leistung mitzuteilen, damit Abhilfe geprüft werden kann. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind, beschränkt.
Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Mobiltelefone, Bargeld, Karten und ähnliche Gegenstände sind Kundinnen und Kunden selbst verantwortlich.
11. Bild- und Filmmaterial
Während Angeboten können Fotos oder Filmaufnahmen entstehen. Eine Verwendung für Website, Dokumentation oder Kommunikation erfolgt nur im angemessenen Rahmen. Wer nicht erkennbar publiziert werden möchte, teilt dies bitte vor oder während der Reise mit.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Zug ausschliesslicher Gerichtsstand.